Die Auslandsreiseversicherung für Spanien
Eine Auslandsreiseversicherung in Spanien rechnet sich immer. Man ist im Urlaub nie davor gefeit, doch einmal krank zu werden. Und wenn es nur eine Magenverstimmung ist und man sich vom Arzt die entsprechende Medizin verschreiben lässt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar einen Teil der Kosten – dafür benötigt man eine europäische Krankenversicherungskarte -, aber nur im Rahmen der in Deutschland üblichen Sätze.
Eine Auslandsreiseversicherung in Spanien deckt weitaus mehr Kosten ab, wenn auch nicht alle. Dafür hat man als Patient in Spanien die freie Wahl, an welchen Arzt man sich wendet. Entscheidend ist, dass der Rücktransport finanziert wird, wenn die medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird.
Nicht versichert sind Auslagen, die beispielsweise für Brillen anfallen. Damit die Kosten später erstattet werden können, muss die behandelnde Einrichtung ein entsprechendes Formblatt ausfüllen. Die Auslandsreiseversicherung in Spanien kann entweder für die einzelne Reise abgeschlossen werden oder aber in Form eines Jahresvertrages, der häufig erheblich günstiger ist und alle Reisen des Kalenderjahres abdeckt.













